Das Honorar kann zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer frei vereinbart werden.
In der Regel wird der notwendige Zeitaufwand für die Höhe des Honorars entscheidend maßgeblich sein. Die Höhe des Honorars hängt jedoch auch von der Art der Schwierigkeit des zu bewertenden Objektes und von dem zu ermittelnden Wert ab.
Grundsätzlich werden Nebenkosten (Fahrzeit und Fahrtkosten, Kosten für Kopien, Fotos, Auslagen etc. sowie gesetzliche Mehrwertsteuer etc.) gesondert (möglicherweise als zusätzliche Pauschale) berechnet.
Bei Bewertungen von z.B. Erbbaurechten, Nießbrauch- und Wohnungsrechten, Bewertungen für verschiedene Stichtage oder wenn die notwendigen Unterlagen erst durch den Sachverständigen beschafft oder angefertigt werden müssen, wie z. B. durch eine örtliche Aufmessung der baulichen Anlagen, ist ein erheblich höherer Aufwand notwendig , als für eine kurze und überschlägige Wertermittlung nach Vorlagen von Banken oder Versicherungen und dergleichen.
Für Kompaktgutachten, die im Umfang wesentlich reduziert sind und zumeist nur ein, an der Nutzung des Gebäudes orientiertes, Wertermittlungsverfahren beinhalten, werden in der Regel nur ca. 60% des Regelhonorars berechnet.
Die exakte Höhe wird wiederum durch Aufwand und Schwierigkeitsgrad bestimmt. Es können auch pauschale Honorarvereinbarungen getroffen werden. Gerne sende ich Ihnen ein unverbindliches Angebot. Gerne stehe ich Ihnen für Ihre Fragen auch telefonisch zur Verfügung.
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