Leistungsverzeichnis für die Mietverwaltung
A.) Allgemeine Verwaltung
1.) Vertretung des Eigentümers in allen die Mietverwaltung betreffenden Angelegenheiten
2.) Führen des notwendigen Schriftverkehrs
3.) Führen aller notwendigen Verhandlungen mit Mietern, Pächtern und Dritten zur
Wahrnehmung und Erhaltung der dem Eigentümer zustehenden Vermieterrechte
4.) Verhandeln mit Behörden und Dritten
5.) Veranlassung der Vermietung von Wohnungen und Geschäftsräumen nach Abstimmung mit dem Eigentümer
6.) Durchführen von Bonitätsprüfungen vor Abschluss von Mietverträgen
7.) Abschließen der erforderlichen Miet-/Pachtverträge.
(Ausgenommen ist hiervon die Maklerleistung (z.B. Mietersuche, Besichtigungen, etc.)
8.) Kündigen von Miet-/Pachtverhältnissen auf der Grundlage spezieller Vollmachten. Veranlassen des zur Räumung Erforderlichen, bei Streitigkeiten unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes
9.) Abnahme und Übergabe der Mietsachen und Erstellung eines Übergabeprotokolls
10.) Überwachen und Durchsetzen der Hausordnung
11.) Auswählen, Einarbeiten und Überwachen eines Hausmeisters - falls erforderlich
12.) Durchführung von Mieterhöhungen nach Beauftragung durch den Eigentümer
13.) Übertragung der Prozessvollmacht an Rechtsanwälte im Falle eines gerichtlichen
Vorgehens gegen Mieter oder Dritte
14.) Unterrichtung des Eigentümers über wichtige Vorgänge durch Kopien des
Schriftwechsels
B.) Kaufmännische Betreuung
1.) Die Verwaltung legt bei einer Bank ein Treuhandkonto mit dem Eigentümer als wirtschaftlich Berechtigtem an
2.) Einziehen und Verbuchen der Grundmieten, Neben- und Betriebskosten
3.) Überwachen der Zahlungseingänge und -termine
4.) Mahnung säumiger Mieter/Pächter
5.) Beauftragen von Rechtsanwälten mit der Beitreibung von Miet- und Pachtgeldern nach
erfolglosem Mahnverfahren
6.) Zahlung sämtlicher das Mietobjekt betreffender Steuern, Gebühren und Abgaben sowie Zins- und Tilgungsleistungen aus Schuldverhältnissen, die auf dem Mietobjekt ruhen, Handwerkerrechnungen und sonstiger Aufwendungen für das Haus aus dem Mietkonto, soweit die hierfür erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig der Verwaltung vorliegen und ausreichende Geldmittel zur Verfügung stehen
7.) Die Verwaltung übernimmt hinsichtlich der Geldverwaltung die Pflicht, alle im Rahmen der Mietverwaltung eingehenden Gelder als Fremdgeld streng getrennt zu halten.
8.) Prüfen der rechnerischen und sachlichen Richtigkeit von Rechnungen und Gebührenbescheiden
9.) Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung
10.) Jährliche Kostenzusammenstellung für die Heiz-/Warmwasserkostenabrechnung durch die Wärmemeßdienste
11.) Jährliche Betriebskostenabrechnung mit den Mietern
12.) Erstellung einer monatlichen Hausabrechnung für den Eigentümer und Überweisung der Mietüberschüsse
13.) Erstellung einer jährlichen Gesamtabrechnung für den Eigentümer und einer weiteren Abrechnung für seinen Steuerberater
14.) Festlegen und Überwachen von Mietkautionen
15.) Bericht über Mietpreisentwicklung im Umfeld des Mietobjektes bei Bedarf
C.) Technische Betreuung
1.) Veranlassen notwendiger Instandhaltungen, um die Funktionsfähigkeit des Gebäudes und des vermieteten Wohnraumes zu erhalten
2.) Ausschreiben und Vergeben von Instandsetzungsmaßnahmen in Abstimmung mit dem Eigentümer
3.) Unregelmäßige Begehung zur Feststellung eventueller Mängel
4.) Empfehlung für Erhaltungsarbeiten
5.) Sofortige Erledigung von Notfällen
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