TIPP-PROVISION
Sie kennen jemanden der sein Haus, seine Wohnung oder sein Grundstück verkaufen möchte?
Ihr Tipp ist uns viel wert! Wir lassen Ihnen gerne eine „Tipp Provision“ zukommen!
Vermittlungsprovision im Erfolgsfall garantiert!
Als Tippgeber winkt Ihnen im Erfolgsfall (nach Verkauf des Objektes) eine Vermittlungsprovision von 10% unserer Netto-Provision, wenn Sie uns ein Verkaufsobjekt und den Verkäufer vermitteln und wir das Objekt erfolgreich vermarkten.
Was wir von Ihnen als Tippgeber benötigen
Möchten Sie uns ein Objekt bzw. Grundstück benennen, so rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail, ein Fax oder gehen über unser Kontaktformular. Wir werden uns dann umgehend bei Ihnen melden. Neben den Tippgeberangaben benötigen wir natürlich die Kontaktdaten des Verkäufers, sowie Angaben zum Objekt.
*Sofern uns das Objekt bzw. Grundstück nicht bekannt ist, bestätigen wir Ihnen Ihren Anspruch schriftlich innerhalb von zwei Werktagen.
Achtung: Für uns bereits bekannte Immobilien, wenn die Immobilie bereits von Dritten oder dem Eigentümer angeboten wird, zahlen wir keine Tipp-Provision.
Wer kann Tippgeber sein?
Sie können ein Bekannter oder befreundet mit dem Eigentümer sein. Der Eigentümer darf auch mit Ihnen verwandt sein. Nur Ehe- bzw. Lebenspartner sind als Tippgeber ausgeschlossen.
Alle Tipp-Provisionen beinhalten 19% MwSt. und werden sofort nach Abschluss aller Verträge und nach Eingang der Vermittlungscourtage ausgezahlt.
Hinweise für Personen, die einem Standesrecht unterliegen
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Tipp-Provision nicht an Personen gerichtet ist, die in einem besonderen Vertrauensverhältnis zu Ihren Mandanten stehen bzw. denen es standesrechtlich untersagt ist, eine Tippgeberprovision zu berechnen, z. b. Steuerberater und Rechtsanwälte. Jedoch freuen wir uns auch hier über jede Empfehlung aus diesem Personenkreis.